Baustellen
Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Strecke | Art der Einschränkung | Zeitraum | Bemerkung |
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Corneliusweg | Halteverbot für Baustellenzufahrt | 22.05.2023 bis 31.10.2024 | |
Steinheide | Vollsperrung | 19.02.2024 bis 12.04.2024 | |
Biwak | Einbahnstraße stadteinwärts | 02.04.2024 bis 30.04.2024 | ab Ecke Schelthofer Straße |
Bachstraße | Vollsperrung | 04.09.2023 bis 31.10.2024 | |
Reckenhöfe | Radwegvollsperrung | 27.11.2023 bis 31.03.2024 | |
Viersener Straße | Vollsperrung | 01.02.2024 bis 01.05.2024 | Südring bis Düsseldorfer Straße |
Rue de Sées | Halbseitige Sperrung | 10.04.2024 bis 30.04.2024 |
Kontakt
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- Frau Küsters +492151999141 E-Mail senden